Infobrief der FNR 01/2024: 

Förderprogramm „Nachwachsende Rohstoffe“ wird zum Förderprogramm „Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“

Neues Programm setzt noch stärkere Akzente bei Klimaschutz und Kreislaufwirtschaft

Seit Jahresbeginn ersetzt das neue Förderprogramm „Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) das seit 2015 bestehende Förderprogramm „Nachwachsende Rohstoffe“ des BMEL. Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) betreut das Programm als Projektträger.

Das Programm zielt auf die Weiterentwicklung einer nachhaltigen Bioökonomie, in dem es innovative Verfahren, Technologien und Produkte auf Basis von Biomasse unterstützt. Förderfähig sind Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, aber auch praxisorientierte Modell- und…

Broschürentitel Förderprogramm Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen, Quelle: BMEL

Broschürentitel Förderprogramm Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen, Quelle: BMEL

Förderprogramm „Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“

Im Förderprogramm „Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“, das seit Jahresbeginn 2024 das Förderprogramm „Nachwachsende Rohstoffe“ ersetzt, unterstützt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mit Stand von Februar 2024 821 Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben mit insgesamt 235 Mio. €.

Über das Förderprogramm "Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen" werden folgende Bereiche gefördert:

  • Nachhaltige erneuerbare Ressourcen – Gewinnung, Erzeugung und Bereitstellung,
  • Ressourcenaufbereitung und –verarbeitung,
  • Produkte aus nachhaltigen erneuerbaren Ressourcen,
  • Herausforderungen des Wandels und
  • Gesellschaftlicher Dialog.

Die Aufteilung der Projekte auf die Förderbereiche erläutert die nachstehende Grafik, die auch die Vorhaben aus dem bisherigen Programm „Nachwachsende Rohstoffe“ enthält.

Einen Überblick über alle aktuellen Forschungsvorhaben bietet die Projektdatenbank der FNR unter www.fnr.de/projektfoerderung/projektdatenbank-der-fnr.

Förderprogramm „Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“: Aufteilung der Fördermittel auf die Förderbereiche (Stand: 2.2024, Quelle: FNR)

Förderprogramm „Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“: Aufteilung der Fördermittel auf die Förderbereiche (Stand: 2.2024, Quelle: FNR)

Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“

Die FNR ist mit der Durchführung des Förderprogramms „Klimaangepasstes Waldmanagement“ beauftragt. Mit der Richtlinie für Zuwendungen zu einem klimaangepassten Waldmanagement führte das BMEL 2022 ein langfristiges Programm zur Förderung der Ökosystemleistungen des Waldes und von klimaangepasstem Waldmanagement für private und kommunale Waldbesitzende ein. Unterstützt werden Betriebe, die ihre Wälder nach Kriterien bewirtschaften, die nachweislich sowohl über die gesetzlichen Standards als auch über bestehende Zertifizierungen hinausgehen. Seit 2024 wird das Förderprogramm aufgrund der Neuausrichtung der Finanzierung über das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) in gemeinsamer Zuständigkeit von BMUV und BMEL geführt.

Förderrichtlinie „Waldklimafonds“

Aus dem Sondervermögen „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF) stehen Mittel zur Verfügung, um das Erreichen der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung zu unterstützen. Durch den vom BMEL und dem BMUV gemeinsam eingesetzten Waldklimafonds werden Maßnahmen zum Erhalt und Ausbau des CO2-Minderungspotenzials von Wald und Holz sowie zur Anpassung der Wälder an den Klimawandel gefördert.

Derzeit werden über den Waldklimafonds 179 Projekte mit insgesamt rund 85 Mio. € gefördert. Die Aufteilung der Projekte auf die Förderbereiche im Waldklimafonds stellt die Grafik dar.

Ein Überblick über alle aktuellen Forschungsvorhaben im Waldklimafonds bietet die Darstellung unter www.waldklimafonds.de/foerderung/projektdatenbank

Im Bundeshaushalt 2024 wurde der Waldklimafonds (WKF) auslaufend gestellt und die Mittel bis auf die bereits rechtlich eingegangenen Verpflichtungen gekürzt. Neubewilligungen sind nicht mehr möglich. Daraus resultiert:

  • Neue Projektvorschläge können bis auf Weiteres nicht eingereicht werden.
  • Bisher eingegangene Verpflichtungen im Rahmen der Projektförderung werden weiterhin laut der in den letzten Änderungsbescheiden dargestellten kassenmäßigen Bereitstellung bedient.
  • Bei laufenden Projekten ist eine Änderung der kassenmäßigen Bereitstellung auf Grund der Verteilung der festgesetzten Mittel nicht mehr möglich.
  • Zusätzliche Fördermittel für notwendige Aufstockungen im Rahmen laufender Projekte können nicht mehr bewilligt werden.
  • Eine kostenneutrale Laufzeitverlängerung von Vorhaben ist weiterhin möglich.
  • Die Umwidmung bereits bewilligter Mittel im jeweiligen laufenden Haushaltsjahr ist im Rahmen der Nebenbestimmungen weiterhin möglich.
Waldklimafonds: Aufteilung der Fördermittel auf die Förderbereiche (Stand: 2.2024, Quelle: FNR)

Waldklimafonds: Aufteilung der Fördermittel auf die Förderbereiche (Stand: 2.2024, Quelle: FNR)

Maßnahmen zum Moorbodenschutz/Torfminderungsstrategie

Klimawirksame Maßnahmen zum Schutz von Moorböden sowie die Minderung des Einsatzes von Torf sind ein Bestandteil des Klimaschutzpaketes der Bundesregierung. Das BMEL stellt hierfür Mittel aus dem Sondervermögen „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF) zur Verfügung.

Die FNR ist vom BMEL beauftragt, die Förderung

  • von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Torfminderung und zum Moorbodenschutz, aber auch
  • für Modell- und Demonstrationsvorhaben zum Torfersatz im Hobby- und Friedhofsgartenbau sowie zum Moorbodenschutz

als Projektträger zu betreuen. Mit Stand von Februar 2024 betreut die FNR 94 Projekte mit einem Fördermittelvolumen von 94 Mio. €. Die Fach- und Verbraucherinformation zum Thema Torfminderung rundet das Handlungsfeld der FNR ab.

Reduzierung der Emissionen aus Wirtschaftsdüngern

Tierische Exkremente wie Gülle, Jauche, Mist oder Hühnertrockenkot fallen in viehhaltenden Betrieben in erheblichen Mengen an und werden zu Düngezwecken überwiegend auf landwirtschaftliche Flächen ausgebracht. Durch die Lagerung und Ausbringung setzen sie in Deutschland jedoch klimarelevante Methanemissionen in einer Größenordnung von rund 5,8 Mio. t CO2-Äq. jährlich frei. Diese Emissionen gilt es im Sinne einer nachhaltigen, ressourcenschonenden und klimafreundlichen Landwirtschaft so weit wie möglich zu vermeiden.

Die Vergärung von Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen ist eine technisch und wirtschaftlich etablierte Lösung, um Methanemissionen aus der Tierhaltung zu reduzieren. Im Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung ist die verstärkte Wirtschaftsdüngervergärung als eine wichtige Maßnahme für den Sektor Landwirtschaft definiert. Um den Anteil an Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen zu erhöhen fördert das BMEL durch den Projektträger FNR Vorhaben in folgenden Bereichen:

  • Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur energetischen und emissionsmindernden Nutzung von Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen
  • Modell- und Demonstrationsvorhaben zur Erhöhung des Anteils von Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen
  • Investitionen in emissionsmindernde Maßnahmen zur Vergärung von Wirtschaftsdüngern

Derzeit (Stand: Februar 2024) begleitet die FNR 88 Projekte mit einem Fördermittelvolumen von rund 19 Mio. €. Die Mittel werden aus dem Sondervermögen „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF) der Bundesregierung bereitgestellt.

Im Bundeshaushalt 2024 stehen für die Förderrichtlinie „Investitionen in emissionsmindernde Maßnahmen bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern“ keine zusätzlichen Mittel bereit. Daraus resultiert:

  • Neue Förderanträge können nicht mehr gestellt werden.
  • Bisher eingegangene Verpflichtungen im Rahmen der Projektförderung werden weiterhin laut der in den letzten Förder- bzw. Änderungsbescheiden dargestellten kassenmäßigen Bereitstellung bedient.
  • Bei laufenden Projekten ist eine Änderung der kassenmäßigen Bereitstellung auf Grund der Verteilung der festgesetzten Mittel nicht mehr möglich.
  • Zusätzliche Fördermittel für notwendige Aufstockungen im Rahmen laufender Projekte können nicht mehr bewilligt werden.
  • Eine kostenneutrale Laufzeitverlängerung von Vorhaben ist eingeschränkt möglich.
Biogasanlage zur Güllevergärung, Quelle: NQ-Anlagentechnik GmbH

Biogasanlage zur Güllevergärung, Quelle: NQ-Anlagentechnik GmbH

Regenerative Biokraftstoffe

Gemeinsam mit dem Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH betreut die FNR die Förderrichtlinie zur Entwicklung regenerativer Kraftstoffe des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV). Die Richtlinie zielt vor allem auf Forschungs-, Demonstrations- und Pilotvorhaben ab, in ihrem Rahmen wird auch der Markthochlauf fortschrittlicher Biokraftstoffe unterstützt.