Infobrief der FNR 02/2024: 

Förderprogramm „Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“

Im Förderprogramm „Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“ unterstützt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mit Stand von Mai 2024 810 Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben mit insgesamt 237 Mio. €.

Über das Förderprogramm "Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen" werden folgende Bereiche gefördert:

  • Nachhaltige erneuerbare Ressourcen – Gewinnung, Erzeugung und Bereitstellung,
  • Ressourcenaufbereitung und –verarbeitung,
  • Produkte aus nachhaltigen erneuerbaren Ressourcen,
  • Herausforderungen des Wandels und
  • Gesellschaftlicher Dialog.
     

Die Aufteilung der Projekte auf die Förderbereiche erläutert die nachstehende Grafik, die auch die Vorhaben aus dem bisherigen Programm „Nachwachsende Rohstoffe“ enthält.

Einen Überblick über alle aktuellen Forschungsvorhaben bietet die Projektdatenbank der FNR unter www.fnr.de/projektfoerderung/projektdatenbank-der-fnr.

Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“

Klimaschutz und Anpassung der Wälder an den Klimawandel sind eine nationale Aufgabe von gesamtgesellschaftlichem Interesse. Dem Erhalt der Wälder als wichtige Kohlenstoffspeicher und der nachhaltigen Waldbewirtschaftung kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. Um Waldbesitzende zu unterstützen, diese Aufgabe zu meistern, hat die Bundesregierung die Zuwendung "Klimaangepasstes Waldmanagement" geschaffen.

Zwecke der Zuwendung sind der Erhalt, die Entwicklung und die Bewirtschaftung von Wäldern, die an den Klimawandel angepasst, also klimaresilient sind. Nur klimaresiliente Wälder sind dauerhaft in der Lage, neben der CO2-Bindung in Wäldern und Holz auch die anderen Ökosystemleistungen (z. B. Schutz der Biodiversität, Erholung der Bevölkerung, Erbringung von weiteren Gemeinwohlleistungen sowie die Rohholzbereitstellung) zu erfüllen.

Die Finanzierung erfolgt seit 2024 aus dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV). Das Förderprogramm wird seitdem in gemeinsamer Zuständigkeit von BMUV und BMEL fortgeführt.

Förderrichtlinie „Waldklimafonds“

Durch den vom BMEL und dem BMUV gemeinsam eingesetzten Waldklimafonds werden Maßnahmen zum Erhalt und Ausbau des CO2-Minderungspotenzials von Wald und Holz sowie zur Anpassung der Wälder an den Klimawandel gefördert.

Derzeit werden über den Waldklimafonds 174 Projekte mit insgesamt rund 81 Mio. € gefördert. Die Aufteilung der Projekte auf die Förderbereiche im Waldklimafonds stellt die Grafik dar.

Ein Überblick über alle aktuellen Forschungsvorhaben im Waldklimafonds bietet die Darstellung unter www.waldklimafonds.de/foerderung/projektdatenbank.

Im Bundeshaushalt 2024 wurde der Waldklimafonds (WKF) auslaufend gestellt und die Mittel bis auf die bereits rechtlich eingegangenen Verpflichtungen gekürzt. Neubewilligungen sind nicht mehr möglich.

Maßnahmen zum Moorbodenschutz/Torfminderungsstrategie

Klimawirksame Maßnahmen zum Schutz von Moorböden sowie die Minderung des Einsatzes von Torf sind ein Bestandteil des Klimaschutzpaketes der Bundesregierung. Das BMEL stellt hierfür Mittel aus dem Sondervermögen „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF) zur Verfügung.

Die FNR ist vom BMEL beauftragt, die Förderung

  • von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Torfminderung und zum Moorbodenschutz, aber auch
  • für Modell- und Demonstrationsvorhaben zum Torfersatz im Hobby- und Friedhofsgartenbau sowie zum Moorbodenschutz

als Projektträger zu betreuen. Mit Stand von Mai 2024 betreut die FNR 97 Projekte mit einem Fördermittelvolumen von 96 Mio. €. Die Fach- und Verbraucherinformation zum Thema Torfminderung rundet das Handlungsfeld der FNR ab.

Reduzierung der Emissionen aus Wirtschaftsdüngern

Tierische Exkremente wie Gülle, Jauche, Mist oder Hühnertrockenkot fallen in viehhaltenden Betrieben in erheblichen Mengen an und werden zu Düngezwecken überwiegend auf landwirtschaftliche Flächen ausgebracht. Durch die Lagerung und Ausbringung setzen sie in Deutschland jedoch klimarelevante Methanemissionen in einer Größenordnung von rund 5,8 Mio. t CO2-Äq. jährlich frei. Diese Emissionen gilt es im Sinne einer nachhaltigen, ressourcenschonenden und klimafreundlichen Landwirtschaft so weit wie möglich zu vermeiden.

Die Vergärung von Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen ist eine technisch und wirtschaftlich etablierte Lösung, um Methanemissionen aus der Tierhaltung zu reduzieren. Im Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung ist die verstärkte Wirtschaftsdüngervergärung als eine wichtige Maßnahme für den Sektor Landwirtschaft definiert. Um den Anteil an Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen zu erhöhen fördert das BMEL durch den Projektträger FNR Vorhaben in folgenden Bereichen:

  • Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur energetischen und emissionsmindernden Nutzung von Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen
  • Modell- und Demonstrationsvorhaben zur Erhöhung des Anteils von Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen
  • Investitionen in emissionsmindernde Maßnahmen zur Vergärung von Wirtschaftsdüngern

Derzeit (Stand: Mai 2024) begleitet die FNR 79 Projekte mit einem Fördermittelvolumen von rund 18 Mio. €. Die Mittel werden aus dem Sondervermögen „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF) der Bundesregierung bereitgestellt.

Im Bundeshaushalt 2024 stehen für die Förderrichtlinie „Investitionen in emissionsmindernde Maßnahmen bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern“ keine zusätzlichen Mittel bereit. Neue Förderanträge können deshalb nicht mehr gestellt werden.

Biogasanlage zur Güllevergärung, Quelle: NQ-Anlagentechnik GmbH

Biogasanlage zur Güllevergärung, Quelle: NQ-Anlagentechnik GmbH

Regenerative Biokraftstoffe

Gemeinsam mit dem Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH betreut die FNR die Förderrichtlinie zur Entwicklung regenerativer Kraftstoffe des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV). Die Richtlinie zielt vor allem auf Forschungs-, Demonstrations- und Pilotvorhaben ab, in ihrem Rahmen wird auch der Markthochlauf fortschrittlicher Biokraftstoffe unterstützt.

Neuer BMEL-Förderaufruf: Künstliche Intelligenz in der Biogaserzeugung

Gesucht: Projektideen zu Messtechnik, Maschinellem Lernen, Datenmanagement und zur Automatisierung des Biogasprozesses

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat heute den Förderaufruf „Künstliche Intelligenz (KI) zur Automatisierung der Biogaserzeugung“ veröffentlicht. Das Ministerium will damit Ansätze fördern, um mit der Biogastechnik einen noch effizienteren, wertvolleren Beitrag zur Energiewende zu leisten, z. B. durch Flexibilisierung. KI kann auch helfen, begrenzte Ressourcen wie die Substrate effizienter zu nutzen.

Projektideen nimmt der Projektträger des BMEL, die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) bis zum 30. September 2024 entgegen.

Dieser Förderaufruf wurde als…

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Grafik: FNR / Animaflora PicsStock + Julien Eichinger/Adobe.Stock

Grafik: FNR / Animaflora PicsStock + Julien Eichinger/Adobe.Stock

Neuer Förderaufruf des BMEL: Weiterentwicklung der Biogastechnologie

Projektideen bis zum 15. Juli einreichen

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt mit dem heute veröffentlichten Förderaufruf „Zukunft.Forschung.Biogas“ Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Weiterentwicklung der Biogastechnologie. Gesucht werden Vorschläge zur Effizienzsteigerung der Biogaserzeugung und -nutzung, Ideen zur Emissionsminderung sowie Vorhaben zur Systemintegration und Sektorkopplung mit Biogas und Biomethan. Wissenschaftliche Arbeiten zum Einsatz von Rest- und Abfallstoffen können ebenfalls gefördert werden.

Förderfähig sind zukunftsweisende und kostengünstige Technologien,…

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Fotocollage mit Biogasanlage und Piktogrammen zu Forschung, Wissenschaft, Landwirtschaft und Umweltwissenschaften, Quelle: Achim Bank, stas111, Julien Eichinger/Adobe.Stock

Quelle: Achim Bank, stas111, Julien Eichinger/Adobe.Stock

Doppelter Förderaufruf zur Holzbauinitiative: Laubholz im Holzbau und Sanieren mit Holz

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) startete am 1. April 2024 zwei Förderaufrufe zur Holzbauinitiative der Bundesregierung. Mit den Aufrufen sollen Forschungs-, Entwicklungs- und Modellprojekte zum verstärkten Laubholz-Einsatz im konstruktiven Holzbau und das Sanieren und Modernisieren mit Holz und weiteren nachwachsenden Rohstoffen auf den Weg gebracht werden. Die Fördermittel wird das BMEL aus dem Programm „Nachhaltige erneuerbare Ressourcen“ bereitstellen.

Der Förderaufruf „Steigerung des Einsatzes von Laubholz im konstruktiven Holzbau“ basiert auf den Ergebnissen der Studie „Laubholzproduktmärkte“ und auf entsprechenden Empfehlungen aus den Arbeitsgruppen der Charta für Holz 2.0. Einen Schwerpunkt legt der Projektaufruf auf die innovative Laubholznutzung im Bauwesen, speziell auf die Entwicklung konkurrenzfähiger Nutzungsoptionen und markttauglicher Produkte für den konstruktiven Holzbau. Ein zweiter Schwerpunkt liegt auf Projekten zur Kommunikation und Information, vornehmlich auf der Entwicklung praktikabler Strategien zum Wissenstransfer im…

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Mit einem am 1. April 2024 gestarteten Förderaufruf zur Holzbauinitiative will das BMEL den Einsatz von Laubholz im konstruktiven Holzbau voranbringen. Das Foto entstand 2022 bei der Anlieferung eines Holzsegments auf einer Baustelle in der Hamburger Hafencity. Quelle: FNR/ Jörg Böthling

Mit einem am 1. April 2024 gestarteten Förderaufruf zur Holzbauinitiative will das BMEL den Einsatz von Laubholz im konstruktiven Holzbau voranbringen. Das Foto entstand 2022 bei der Anlieferung eines Holzsegments auf einer Baustelle in der Hamburger Hafencity. Quelle: FNR/ Jörg Böthling